Satzung

Auszug aus der Satzung

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist es, in freiwilliger Mitarbeit aller Mitglieder und in eigener Initiative seiner Gliederungen

  1. die Verkehrssicherheit zu fördern,
  2. Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung zu betreiben,
  3. Verkehrsunfälle durch geeignete Maßnahmen zu verhüten,
  4. die berechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmer auf ausreichende Verkehrssicherheit zu vertreten,
  5. ihre Mitglieder und die Behörden in Fragen der Verkehrssicherheit zu beraten,
  6. sich für Beseitigung unbilliger Härten bei Unfallfolgen einzusetzen,
  7. bei ihrer Arbeit Belange des Umweltschutzes einzubeziehen,
  8. die Jugendarbeit – insbesondere die Verkehrskadetten – mit dem Ziel zu fördern, junge Menschen frühzeitig an die Verkehrssicherheitsarbeit der Verkehrswacht heranzuführen,
  9. mit verkehrssicherheitsfördernden Organisationen, Einrichtungen, Vereinigungen, Behörden, sonstigen Stellen und Personen zusammenzuarbeiten,
  10. zur Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben Mittel einzuwerben.