Satzung
Auszug aus der Satzung
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist es, in freiwilliger Mitarbeit aller Mitglieder und in eigener Initiative seiner Gliederungen
- die Verkehrssicherheit zu fördern,
- Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung zu betreiben,
- Verkehrsunfälle durch geeignete Maßnahmen zu verhüten,
- die berechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmer auf ausreichende Verkehrssicherheit zu vertreten,
- ihre Mitglieder und die Behörden in Fragen der Verkehrssicherheit zu beraten,
- sich für Beseitigung unbilliger Härten bei Unfallfolgen einzusetzen,
- bei ihrer Arbeit Belange des Umweltschutzes einzubeziehen,
- die Jugendarbeit – insbesondere die Verkehrskadetten – mit dem Ziel zu fördern, junge Menschen frühzeitig an die Verkehrssicherheitsarbeit der Verkehrswacht heranzuführen,
- mit verkehrssicherheitsfördernden Organisationen, Einrichtungen, Vereinigungen, Behörden, sonstigen Stellen und Personen zusammenzuarbeiten,
- zur Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben Mittel einzuwerben.